Forderungseinzug

Wir ziehen für Sie streitige, aber auch unstreitige Forderungen ein. Hierfür bietet sich das vorbereitende Mahnverfahren mit anschließendem Vollstreckungsverfahren an. Bei streitigen Auseinandersetzungen übernehmen wir dann fließend die Durchsetzung der Ansprüche vor dem zuständigen Gericht. Des weiteren führen wir für Sie dann im Anschluss die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch. Die Vollstreckung bezieht sich unter anderem auf die Mobiliarzwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckung in Immobilien, sowie Pfändung von Ansprüchen jeglicher Art.

Persönliche Durchwahl:
Frau Kröger 05731 / 8697213